Gewährleistungsfrist im Bau: Das müssen Sie wissen
Gewährleistungsfrist im Bau verstehen, Fristen einhalten und rechtssicher dokumentieren – mit digitaler Unterstützung durch Flexxter.

Kurz und knapp
- BGB vs. VOB/B: 5 Jahre nach BGB, 4 Jahre bei VOB/B
- Frist beginnt mit Abnahme – diese muss eindeutig dokumentiert sein
- Mängel können noch Jahre später gemeldet werden
- Typische Fehler: Unklare Abnahmen, fehlende Fristüberwachung, verlorene Protokolle
- Flexxter hilft: Automatische Fristenkontrolle, Mängelverfolgung, zentrale Dokumentation
Was bedeutet Gewährleistungsfrist im Bauwesen?

Die Gewährleistungsfrist zählt zu den sensibelsten Themen im Bauwesen.
Wird sie übersehen oder unzureichend dokumentiert, kann das schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Für Bauunternehmen, Bauleiter und Projektverantwortliche ist es daher unerlässlich, Fristen genau im Blick zu behalten – besonders bei Mängeln, die erst nach Projektabschluss auftreten.
Doch wie lässt sich die Gewährleistungsfrist effizient und rechtssicher managen?
Die Gewährleistungsfrist beschreibt den Zeitraum, in dem ein Bauherr nach der Abnahme eines Bauwerks Anspruch auf die Behebung von Mängeln hat, die bei der Abnahme noch nicht erkennbar waren.
In der Praxis bedeutet das: Auch Monate oder Jahre nach Projektabschluss können Ansprüche geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die Frist ist noch nicht abgelaufen.
Diese Frist ist ein zentrales Thema im Baumanagement, denn sie betrifft sowohl die finanzielle Sicherheit des Auftraggebers als auch die rechtliche Verantwortung des Bauunternehmers.
Wer hier nicht sauber dokumentiert und organisiert, läuft Gefahr, für Mängel zu haften, die nicht mehr im eigenen Einflussbereich liegen.
Gesetzliche Grundlagen: BGB vs. VOB/B

In Deutschland gelten zwei unterschiedliche Regelwerke für Bauverträge:
BGB – § 634a BGB: Regelmäßige Verjährungsfristen
Wird ein Bauvertrag auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgeschlossen, gilt gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bundesministerium der Justiz, 2024) eine regelmäßige Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.
Diese Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks.
§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB:
„Die in § 634 bezeichneten Ansprüche verjähren […] in fünf Jahren bei einem Bauwerk […], beginnend mit der Abnahme.“
Diese Regelung greift vor allem bei privaten Bauverträgen oder bei gewerblichen Verträgen, bei denen keine VOB/B wirksam vereinbart wurde.
VOB/B – Praxisorientierte Regelung mit 4 Jahren
Wird die VOB/B ausdrücklich und wirksam in den Bauvertrag einbezogen, gelten abweichende Regelungen:
Gemäß § 13 Abs. 4 VOB/B beträgt die Gewährleistungsfrist vier Jahre bei Bauleistungen – es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
Diese Vorschrift ist insbesondere im gewerblichen und öffentlichen Bauwesen Standard, da sie praxisorientierte Rahmenbedingungen für Mängelansprüche bietet.
Die VOB/B muss jedoch ausdrücklich als Vertragsgrundlage vereinbart werden. Ist das nicht der Fall, gilt automatisch das BGB.
Die aktuelle Fassung der VOB/B ist über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen abrufbar: Download: VOB/B PDF (2023)
Entscheidend ist, welches Regelwerk im jeweiligen Bauvertrag vereinbart wurde.
Besonders im gewerblichen Bau wird oft auf die VOB/B zurückgegriffen, da sie praxisorientierter ist und detailliertere Vorgaben macht.
Häufige Fehler bei der Fristenkontrolle und ihre Folgen
In der Praxis kommt es immer wieder zu kritischen Fehlern im Umgang mit Gewährleistungsfristen:
- Unklare Dokumentation der Abnahme: Ohne klaren Nachweis über die Abnahme beginnt die Frist nicht – oder lässt sich später schwer nachweisen.
- Versäumte Fristen: Gerade bei vielen parallel laufenden Projekten geraten Fristen leicht in Vergessenheit.
- Verlorene Mängelprotokolle: Ohne vollständige Dokumentation können Bauunternehmen bei Nachforderungen schlecht reagieren.
Die Folge: Streitigkeiten mit Auftraggebern, Verlust von Ansprüchen oder kostenintensive Nachbesserungen.
Mängelmanagement und Fristen: So behalten Sie den Überblick

Ein effektives Mängelmanagement ist der Schlüssel zur Fristkontrolle.
Mit Flexxter können Mängel digital und ortsunabhängig erfasst werden, was die Transparenz und Effizienz erheblich steigert.
Wichtig dabei:
- Jeder Mangel muss erfasst, bewertet und nachverfolgt werden.
- Die Kommunikation mit dem Bauherrn sowie mit Nachunternehmern muss dokumentiert sein.
- Alle relevanten Termine, insbesondere die Abnahme und eventuelle Unterbrechungen (z. B. durch Nachbesserungen), müssen lückenlos erfasst sein.
Nur so lässt sich im Streitfall beweisen, dass innerhalb der Frist ordnungsgemäß reagiert wurde.
Digitale Unterstützung: Wie Softwarelösungen helfen können
Digitale Werkzeuge sind heute unerlässlich, um bei mehreren Projekten gleichzeitig den Überblick zu behalten.
Moderne Baumanagement-Software wie Flexxter bietet einen zentralen Bauzeitenplan, der alle Projektbeteiligten über Fristen und Aufgaben informiert, sowie:
- Automatische Fristenüberwachung basierend auf dem Abnahmedatum
- Dokumentenmanagement, das Mängelberichte, Abnahmeprotokolle und Kommunikation zentral speichert
- Erinnerungsfunktionen, die Projektbeteiligte rechtzeitig an auslaufende Fristen erinnern
Diese Funktionen helfen nicht nur dabei, Nachweise zu erbringen, sondern sparen auch Zeit und vermeiden teure Fehler.
Flexxter im Einsatz: Fristen sicher dokumentieren und nachverfolgen
Mit Flexxter lassen sich alle relevanten Daten zur Gewährleistung zentral erfassen:
- Abnahmeprotokolle werden projektbezogen abgelegt → Mit dem Flexxter-Formular-Editor können individuelle Abnahmeformulare erstellt und direkt vor Ort ausgefüllt werden
- Mängel können direkt vor Ort via App erfasst und dokumentiert werden – inkl. Fotos und Notizen
- Die integrierte Aufgabenverwaltung sorgt dafür, dass Zuständigkeiten klar definiert und Abarbeitungen nachvollziehbar sind
Durch automatische Benachrichtigungen vor Ablauf von Gewährleistungsfristen können Projektleiter frühzeitig reagieren, ohne sich auf manuelle Kalendernotizen verlassen zu müssen.
So integrieren Sie die Fristenüberwachung in Ihren Bauprozess
Die Integration in den Arbeitsalltag gelingt am besten mit einem strukturierten Ablauf:
- Abnahme erfassen und digital dokumentieren
- Mängel und Fristen im System hinterlegen
- Verantwortlichkeiten und Erinnerungen zuweisen
- Kommunikation und Behebungen sauber dokumentieren
Flexxter unterstützt diesen Prozess lückenlos und sorgt für Transparenz in allen Projektphasen.
Warum eine zentrale Dokumentation entscheidend ist
Nur wer alle Vorgänge rund um die Gewährleistungsfrist zentral und nachweissicher dokumentiert, kann sich im Fall von Nachforderungen rechtlich absichern.
Das umfasst:
- Fristenbeginn und Fristdauer
- Alle Mängel, auch „versteckte“
- Zeitpunkte und Maßnahmen der Mängelbeseitigung
- Kommunikation mit Auftraggebern und Subunternehmern
Gerade bei komplexen Bauprojekten ist die digitale Organisation dieser Daten unverzichtbar.
So vermeiden Sie rechtliche Auseinandersetzungen mit digitalen Tools
Die Kombination aus Fristüberwachung, Mängeldokumentation und strukturierter Kommunikation ist der beste Schutz vor rechtlichen Auseinandersetzungen.
Mit Flexxter:
- Behalten Sie alle Fristen automatisch im Blick
- Können Sie bei Bedarf lückenlos dokumentieren
- Handeln Sie proaktiv statt reaktiv
Mit Flexxter haben Sie demnach eine effiziente Ticketverwaltung für Mängel und andere Besonderheiten - so wird Ihre Baudokumentation wesentlich erleichtert.
Das erhöht nicht nur die Nachweismöglichkeit, sondern auch das Vertrauen Ihrer Auftraggeber.
Checkliste: Gewährleistungsfristen effizient und digital verwalten
Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten und keine Frist zu verpassen, braucht es einen klaren Ablauf.
Diese Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte für eine digitale und lückenlose Fristenkontrolle im Bauprojekt:
Digitale Fristenkontrolle mit Flexxter: Ihre Vorteile auf einen Blick
Mit Flexxter digitalisieren Sie nicht nur Ihre Fristenüberwachung, sondern schaffen eine transparente, lückenlose Grundlage für Ihr gesamtes Projektmanagement.
Die Vorteile im Überblick:
- Vermeidung von Fristversäumnissen
- Strukturierte Mängel- und Abnahmedokumentation
- Zeitersparnis durch Automatisierung
- Erhöhte Kundenzufriedenheit
- Volle Kontrolle über Projekte – auch nach Abschluss
Jetzt kostenlos testen und digitale Fristenkontrolle erleben
Quellen
Bundesministerium der Justiz. (2024). § 634a BGB – Verjährung der Mängelansprüche. In Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gesetze im Internet.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__634a.html
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. (2023). Verdingungsordnung für Bauleistungen – Teil B (VOB/B).https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/downloads/Webs/BMWSB/DE/veroeffentlichungen/bauen/vob-teil-b.pdf?__blob=publicationFile&v=2