Dokumentation & Reporting

Bauabnahme

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Meilenstein im Bauprozess und markiert den offiziellen Übergang eines Bauwerks vom Auftragnehmer an den Auftraggeber.

Sie bescheinigt, dass das Bauvorhaben gemäß den vertraglichen Vereinbarungen erbracht wurde und dient als Grundlage für die Schlussrechnung sowie den Beginn der Gewährleistungsfrist.

Definition der Bauabnahme

Die Bauabnahme bezeichnet im Baurecht die offizielle Erklärung des Auftraggebers, dass die Bauleistung als vertragsgerecht erbracht anerkannt wird.

Sie ist in § 640 BGB geregelt und stellt einen juristisch bindenden Schritt dar.

Durch die Bauabnahme bestätigt der Auftraggeber, dass keine wesentlichen Mängel vorliegen oder diese dokumentiert wurden.

Ab diesem Moment trägt der Bauherr die Verantwortung für das Objekt.

Bedeutung der Bauabnahme im Bauprozess

Die Bauabnahme ist mehr als nur ein formaler Akt – sie ist der Übergangspunkt, an dem sich Rechte und Pflichten zwischen den Parteien verschieben.

Erst nach der Abnahme kann die Schlussrechnung gestellt und die Gewährleistungsfrist ausgelöst werden.

Zudem beeinflusst sie maßgeblich etwaige spätere Mängelansprüche.

Formen der Bauabnahme

Förmliche Bauabnahme

Die förmliche Abnahme erfolgt durch ein gemeinsames Abnahmeprotokoll zwischen Bauherrn und Auftragnehmer.

Alle Mängel werden dokumentiert und durch Unterschrift bestätigt.

Fiktive Bauabnahme

Wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb einer gesetzten Frist rügt, gilt sie nach § 640 Abs. 2 BGB als abgenommen.

Diese stillschweigende Form tritt häufig bei verspäteter Rückmeldung auf.

Teilabnahme

Einzelne abgeschlossene Bauabschnitte werden gesondert abgenommen.

Diese Methode ist sinnvoll bei Großprojekten oder funktional getrennten Einheiten.

Abnahme durch schlüssiges Verhalten

Eine konkludente Abnahme liegt vor, wenn der Auftraggeber das Bauwerk in Gebrauch nimmt und damit durch schlüssiges Verhalten zeigt, dass er das Werk als vertragsgemäß anerkennt – ohne dies ausdrücklich zu erklären.

Typische Beispiele für konkludente Abnahme:

  • Der Auftraggeber zieht in das Gebäude ein oder lässt es vom Nutzerbetrieb aufnehmen.
  • Der Auftraggeber zahlt die Schlussrechnung ohne Vorbehalt.
  • Es erfolgt eine weitere Nutzung, etwa die Möblierung oder Vermietung der Räume.
  • Es werden keine Mängel mehr gerügt, obwohl Gelegenheit dazu bestand.

Eine konkludente Abnahme kann insbesondere dann rechtlich relevant werden, wenn keine förmliche Abnahme stattgefunden hat, etwa bei Streitigkeiten über Gewährleistungsfristen.

Sie ist im § 640 BGB geregelt und durch Rechtsprechung präzisiert worden (z. B. BGH).

Ablauf einer Bauabnahme

  1. Fertigstellungsanzeige durch Auftragnehmer
    Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber offiziell mit, dass die Bauleistungen abgeschlossen und abnahmebereit sind.
  2. Abstimmung des Abnahmetermins
    Beide Parteien vereinbaren einen Termin zur gemeinsamen Begehung und Bewertung des Bauwerks.
  3. Begehung des Objekts
    Vor Ort wird das Bauwerk überprüft. Es erfolgt eine Sichtung aller relevanten Leistungen hinsichtlich Vollständigkeit und Qualität.
  4. Feststellung und Protokollierung etwaiger Mängel
    Eventuelle Mängel oder Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Soll-Zustand werden dokumentiert, beispielsweise durch die Nutzung einer Ticketverwaltung mit Verortung, die eine strukturierte Erfassung und Nachverfolgung ermöglicht. Diese werden zur Nachbesserung festgehalten.
  5. Unterschrift beider Parteien
    Mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls bestätigen Auftraggeber und Auftragnehmer den Zustand des Bauwerks und erkennen die festgestellten Punkte an.
  6. Start der Gewährleistungsfrist
    Ab dem Zeitpunkt der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, in der der Auftragnehmer für etwaige Mängel haftet. Wie Sie Mängel effizient verwalten können, erfahren Sie im Artikel „Baustellen-Mängelmanagement mit Flexxter“.

Rechtliche Konsequenzen der Bauabnahme

Die Bauabnahme ist nicht nur ein technischer, sondern vor allem ein juristischer Wendepunkt im Bauprozess.

Mit ihr ergeben sich zahlreiche rechtliche Auswirkungen, die sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber betreffen.

Beginn der Gewährleistungsfrist

Mit der Abnahme beginnt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Diese beträgt gemäß § 634a BGB bei Bauwerken in der Regel fünf Jahre.

Innerhalb dieser Frist muss der Auftragnehmer für auftretende Mängel einstehen, sofern diese auf seine Leistung zurückzuführen sind.

Für bestimmte Bauelemente oder Ausstattungen können abweichende Fristen gelten, etwa bei beweglichen Einbauten.

Umkehr der Beweislast

Ein besonders wichtiger Aspekt ist die Umkehr der Beweislast.

Vor der Abnahme liegt die Beweislast für Mängelfreiheit beim Auftragnehmer.

Nach der Abnahme muss hingegen der Auftraggeber nachweisen, dass ein Mangel bereits zum Zeitpunkt der Abnahme vorhanden war.

Dies macht eine gründliche Prüfung bei der Abnahme umso wichtiger.

Schlussrechnung

Erst nach erfolgter Abnahme ist der Auftragnehmer berechtigt, die Schlussrechnung zu stellen.

Diese bildet die Grundlage für die vollständige Bezahlung der Bauleistungen.

Ohne eine rechtssichere Abnahme kann es zu Verzögerungen bei der Abrechnung und zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen.

Häufige Probleme bei der Bauabnahme

In der Praxis zeigt sich, dass die Bauabnahme oft konfliktbehaftet ist.

Unterschiedliche Erwartungen, unklare Zuständigkeiten oder Zeitdruck führen nicht selten zu Problemen, die rechtliche oder finanzielle Folgen haben können.

Uneinigkeit über den Abnahmetermin

Nicht selten herrscht zwischen den Parteien Uneinigkeit darüber, wann ein Objekt als „abnahmefähig“ gilt.

Während der Auftragnehmer möglichst früh abnehmen lassen möchte, möchte der Auftraggeber häufig erst nach umfassender Prüfung zustimmen.

Nicht erkannte oder strittige Mängel

Ein zentrales Problem stellen verdeckte Mängel dar, die bei der Abnahme nicht auffallen.

Auch kommt es häufig zu Streit darüber, ob bestimmte Abweichungen vom Bauvertrag als Mängel zu bewerten sind.

Unvollständige Protokollierung

Fehlende oder ungenaue Abnahmeprotokolle können im Nachhinein zu großen Unsicherheiten führen.

Ohne schriftliche Fixierung von Mängeln, Vorbehalten oder Zusatzvereinbarungen ist eine rechtliche Klärung oft erschwert.

Verpasste Fristen für Vorbehalte oder Nachbesserungen

Versäumt es der Bauherr, berechtigte Vorbehalte bei der Abnahme schriftlich festzuhalten, verliert er unter Umständen seine Ansprüche.

Auch Nachbesserungsfristen müssen klar definiert und dokumentiert sein.

Rolle digitaler Tools bei der Bauabnahme

Moderne Softwarelösungen wie Flexxter helfen dabei, den Bauabnahmeprozess zu dokumentieren, zu strukturieren und ggf. die erforderlichen Nachweise zu erbringen.

Durch die zentrale Erfassung von Aufgaben, Mängeln und Abnahmeprotokollen behalten alle Beteiligten den Überblick.

Bauabnahme digital mit Flexxter organisieren

Mit Flexxter können Sie:

  • Abnahmeprotokolle digital erfassen
  • Mängel inklusive Fotodokumentation direkt im System hinterlegen
  • Aufgaben zur Nachbesserung automatisiert zuweisen
  • Fristen überwachen und rechtssicher dokumentieren
  • Alle Beteiligten – von der Fremdfirma bis zum Bauherrn – in den Abnahmeprozess einbinden

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Autor
Fedra Kuttkat
Marketing- und Content-Managerin
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