Flächennutzungsplan (FNP)
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein formelles Planungsinstrument der kommunalen Bauleitplanung in Deutschland.
Er zeigt, wie die Flächen eines Gemeindegebiets künftig genutzt werden sollen – etwa für Wohnen, Gewerbe, Landwirtschaft oder Verkehr – und bildet die vorbereitende Grundlage für Bebauungspläne.
Als strategisches Dokument gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) ist der FNP nicht rechtsverbindlich für Bauherren, gibt jedoch eine verbindliche Orientierung für die städtebauliche Entwicklung.
Inhalte und Zielsetzung des FNP
Typische Inhalte eines Flächennutzungsplans sind:
- Darstellung von Bauflächen (Wohnen, Gewerbe, Mischgebiete)
- Grünflächen und landwirtschaftlich genutzte Areale
- Verkehrswege (Straßen, Schienen, Wasserstraßen)
- Standorte für öffentliche Einrichtungen (z. B. Schulen)
- Schutzgebiete für Umwelt- und Naturschutz
Ziel des FNP ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen und dabei soziale, wirtschaftliche sowie ökologische Belange in Einklang zu bringen.
Abgrenzung zum Bebauungsplan
Der Flächennutzungsplan unterscheidet sich klar vom Bebauungsplan:
Bedeutung für Bauprojekte und Planung
Auch wenn der FNP keine direkte Rechtsverbindlichkeit für Bauwillige hat, bildet er die Grundlage für alle weiteren Planungen.
Bauprojekte, die dem Flächennutzungsplan widersprechen, haben geringe Chancen auf Genehmigung.
Für Bauunternehmen, Architekten und Projektentwickler ist es daher entscheidend, den aktuellen FNP zu kennen, um realistisch planen zu können und Risiken zu vermeiden.
Ablauf des Aufstellungsverfahrens
Die Erstellung eines Flächennutzungsplans ist ein langwieriger, gesetzlich geregelter Prozess (gemäß BauGB), der oft mehrere Jahre in Anspruch nimmt.
Dies ist für Projektentwickler wichtig zu wissen, um Zeiträume realistisch einzuschätzen. Die wesentlichen Schritte sind:
- Aufstellungsbeschluss: Die Gemeinde beschließt offiziell, einen FNP aufzustellen oder zu ändern.
- Frühzeitige Beteiligung: Bürger und Träger öffentlicher Belange (TÖB) werden über die Ziele der Planung unterrichtet und können Bedenken äußern.
- Umweltprüfung: Ein Umweltbericht wird erstellt, um die ökologischen Auswirkungen zu bewerten.
- Öffentliche Auslegung: Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Phase können erneut Stellungnahmen abgegeben werden.
- Genehmigung: Da der FNP die Planungshoheit der Gemeinde berührt, muss er durch die höhere Verwaltungsbehörde (z. B. Bezirksregierung) genehmigt werden, bevor er wirksam wird.
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Wo kann ich den aktuellen Flächennutzungsplan einer Gemeinde einsehen?
Der FNP ist in der Regel auf der Website der jeweiligen Gemeinde oder im Bauamt einsehbar, häufig auch über digitale Geoportale.
Kann ein Bauvorhaben vom Flächennutzungsplan abweichen?
Grundsätzlich sind Abweichungen möglich, jedoch nur in Ausnahmefällen. In der Praxis ist dafür meist eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich, was zeit- und genehmigungsintensiv ist.

