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Dokumentation & Reporting

Verjährungsfristen auf dem Bau: Rechte und Pflichten

Verjährungsfristen im Bauwesen: So schützen Sie sich vor Risiken, vermeiden Streit und sichern sich mit digitaler Fristenkontrolle rechtlich ab.

22.5.2025
Verjährungsfristen auf dem Bau: Rechte und Pflichten

Was bedeutet „Verjährung“ im Baurecht?

Verjährung ist ein zentrales Element im deutschen Zivilrecht und betrifft auch das Bauwesen in hohem Maße. Sie bezeichnet den Zeitraum, in dem Ansprüche rechtlich geltend gemacht werden können. Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann ein Anspruch zwar bestehen bleiben, ist jedoch nicht mehr einklagbar – der Schuldner kann sich auf die Einrede der Verjährung berufen.

Im Baurecht betrifft das in erster Linie Gewährleistungsansprüche bei Mängeln an Bauwerken oder Werkleistungen.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Verjährung und Gewährleistung: Während die Gewährleistung beschreibt, welche Rechte einem Bauherrn im Fall eines Mangels zustehen (z. B. Nachbesserung, Minderung), regelt die Verjährung, wie lange diese Rechte überhaupt durchsetzbar sind.

Die wichtigsten Verjährungsfristen im Bauwesen

Verjährungsfrist
Beschreibung
5 Jahre – Mängel an Bauwerken (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB)
Die zentrale Verjährungsfrist im Bauwesen beträgt fünf Jahre. Sie gilt für Mängelansprüche bei der Errichtung, Veränderung oder Instandsetzung eines Bauwerks. Diese Frist beginnt mit der Abnahme des Bauwerks.
2 Jahre – Sonstige Werkleistungen
Für andere Leistungen, etwa die Lieferung und Montage beweglicher Sachen, die kein Bauwerk darstellen, beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Das betrifft beispielsweise die Installation von Heizkörpern, wenn diese nicht fest ins Gebäude integriert sind.
3 Jahre – Allgemeine Verjährung für Zahlungsansprüche
Unabhängig von Mängeln verjähren viele Honorar- oder Zahlungsansprüche nach drei Jahren (§ 195 BGB), beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hatte.
10 Jahre – Arglistige Täuschung
Wird ein Mangel arglistig verschwiegen, verlängert sich die Verjährungsfrist drastisch auf zehn Jahre ab Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3a BGB). In solchen Fällen kann der Unternehmer nicht auf eine „normale“ Verjährung hoffen.

Fristbeginn: Wann startet die Verjährung?

Bauherr und Bauleiter unterzeichnen Abnahmeprotokoll

In der Baupraxis beginnt die Verjährung in der Regel mit der Abnahme des Bauwerks.

Die Abnahme ist der Zeitpunkt, an dem der Bauherr erklärt, das Werk als vertragsgemäß anzusehen – und damit juristisch ein wichtiger Schlüsselmoment.

Sonderfälle

  • Teilabnahmen: Können zu unterschiedlichen Fristläufen bei verschiedenen Bauabschnitten führen.
  • Verdeckte Mängel: Werden häufig erst Jahre nach der Abnahme entdeckt. Ohne arglistige Täuschung bleibt jedoch die reguläre Frist gültig.

Hemmung und Neubeginn der Verjährung

Bauvertrag wird vor Baubeginn unterzeichnet

Was hemmt die Verjährung?

Bestimmte Ereignisse können die Verjährung hemmen, also pausieren.

Dazu gehören:

  • Verhandlungen zwischen den Parteien über den Mangel
  • Ein laufendes selbstständiges Beweisverfahren
  • Höhere Gewalt (z. B. Pandemiebedingte Bauverzögerung in Einzelfällen)

Während dieser Zeit läuft die Verjährungsfrist nicht weiter – sie verlängert sich um die Dauer der Hemmung.

Wie kann die Frist neu starten?

Ein Neubeginn der Verjährung erfolgt beispielsweise durch:

  • Anerkennung des Mangels durch den Unternehmer
  • Teilzahlungen oder Nachbesserungen, die eindeutig den Mangel betreffen

In diesen Fällen beginnt die Verjährungsfrist wieder von vorn.

3 typische Fehler und Risiken in der Praxis

Gestresster Bauleiter am Schreibtisch mit Papierstapel

1. Versäumte Fristen durch schlechte Dokumentation

Ohne klare Abnahmeprotokolle oder Terminübersichten ist kaum nachweisbar, wann die Verjährung zu laufen begann.

Das öffnet die Tür für rechtliche Unsicherheiten.

2. Unklare Verantwortlichkeiten

Wer ist verantwortlich – Generalunternehmer, Subunternehmer oder Lieferant?

Wird das nicht eindeutig dokumentiert, können Fristen gegen die falschen Parteien laufen oder verfallen.

3. Streitigkeiten mit Bauherren

Viele Bauherren versuchen noch Jahre später, Ansprüche durchzusetzen.

Wer seine Verjährungsfristen nicht kennt, riskiert Zahlungsverpflichtungen trotz eigentlich erloschener Ansprüche.

Tipps zur Absicherung gegen Fristversäumnis

Bauleiter nutzt Flexxter zur digitalen Fristenplanung

Digitale Dokumentation und Fristenmanagement

Eine saubere, digitale Dokumentation ist das A und O.

Tools wie Flexxter ermöglichen es, Abnahmen, Mängel, Tickets und Termine zu erfassen und automatisch an Fristen zu erinnern.

So vermeiden Sie böse Überraschungen - mit Funktionen wie:

  • Automatischer Fristenkalender
  • Mängel-Tickets mit Zeitstempel
  • Digitale Abnahmeprotokolle
  • Erinnerungen und Aufgabenverwaltung für Fristkontrollen

hilft Flexxter dabei, alle Fristen stets im Blick zu behalten – und rechtssicher zu dokumentieren.

Warum Verjährungsfristen keine Nebensache sind

Verjährungsfristen sind ein entscheidender Schutzmechanismus – für Bauherren und Bauausführende.

Wer die Fristen kennt, sie dokumentiert und digital überwacht, schützt sich vor Rechtsstreitigkeiten und finanziellen Einbußen.

Moderne Software wie Flexxter macht Fristenmanagement im Bauwesen effizienter, sicherer und transparenter.

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Autor
Christian Gollasch
Geschäftsführer und Marketing-Manager
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